Dokument mit mathematischen Formeln/Merkhilfe

 

Ab Jahrgangsstufe 10 ist folgendes Hilfsmittel für Leistungsnachweise und Abiturprüfung im Fach Mathematik zugelassen:

  • Im achtjährigen Gymnasium: Merkhilfe

Die Merkhilfe für das Fach Mathematik ist gemäß KMBek Nr. VI.9-5 S 5500-6b.41619 vom 07.06.2011 bei Leistungsnachweisen im Fach Mathematik im achtjährigen Gymnasium ab der Jahrgangsstufe 10 als Hilfsmittel zugelassen. Die Verwendung des Formeldokuments bei Leistungsnachweisen (ohne Abiturprüfung Teil B) kann ausgeschlossen werden, wenn es die Lehrkraft hinsichtlich einer sachgemäßen Prüfung der Lerninhalte für sinnvoll erachtet.

Die Merkhilfe Mathematik ist in der naturwissenschaftlichen Formelsammlung enthalten oder kann auch direkt von den Seiten des ISB (Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München) heruntergeladen werden.

http://www.isb.bayern.de/schulartspezifisches/materialien/m/merkhilfe_fuer_das_fach_mathematik

  • Im neunjährigen Gymnasium: Dokument mit mathematischen Formeln

Das Dokument mit mathematischen Formeln wurde im Auftrag der Länder am Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) erstellt. Es ist in Bayern gemäß KMS V.7–BS 5400.13.1/22/1 vom 28.06.2022 bei Leistungsnachweisen im Fach Mathematik ab der Jahrgangsstufe 10 des neuen neunjährigen Gymnasiums als Hilfsmittel zugelassen. Die Verwendung des Formeldokuments bei Leistungsnachweisen (ohne Abiturprüfung Teil B) kann ausgeschlossen werden, wenn es die Lehrkraft hinsichtlich einer sachgemäßen Prüfung der Lerninhalte für sinnvoll erachtet.

Das Formeldokument kann auf der Seite des ISB heruntergeladen werden.

https://www.isb.bayern.de/schulartspezifisches/materialien/d/dokument_mit_mathematischen_formeln/